AGB

1. Vertragsbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen gegenüber unserem Vertragspartner, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich erwähnt sein sollten. Unter Vertragspartner ist jeder zu verstehen, der mit uns in Geschäftsbeziehungen tritt.

Allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Vertragsbedingungen des Vertragspartners gelten uns gegenüber nicht; das trifft auch dann zu, wenn wir unter Bezugnahme auf allgemeine Einkaufs-/ Vertragsbedingungen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.

2. Preise

(1.) Unsere Vertragsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit Erhalt der Rechnung gilt der Auftrag als bestätigt. Diese ist maßgebend für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung.

(2.) Für die Preisberechnung sind die jeweils am Liefertag geltenden Preise maßgebend. Die Preise in der dem Vertragspartner vorliegenden Preisliste sind die zur Zeit der Drucklegung gültigen Preise. Ändern sich zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Lieferung die Preise unserer Lieferanten, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern.

(3.) Ab einem Warenwert von 100,- € netto ist der Versand kostenfrei. Darunter werden 4,- € Versandkosten verrechnet.

3. Zahlung

(1.) Rechnungen sind, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in Euro innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.

(2.) Verzugseintritt richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(3.) Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe der von uns gezahlten Kontokorrentzinsen berechnet, mindestens jedoch in der gesetzlich geregelten Höhe. Für das zweite und jedes weitere Mahnschreiben berechnen wir eine Kostenpauschale von 4,00 EUR max. 20 EUR. Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis über einen geringeren Kostenaufwand zu führen.

(4.) Sollten im Einzelfall dem Vertragspartner Zahlungsziele eingeräumt oder Stundungen sowie Skontofristen, Rabatte oder Boni gewährt sein, sind derartige Zusagen hinfällig, sobald er mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt oder ein außergerichtliches Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet ist, oder uns sonstige Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners erheblich zu mindern geeignet sind. Wir können entgegengenommene Wechsel zurückgeben und sofortige Zahlung verlangen.

(5.) Skonto wird bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen oder der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats gewährt. Die Rechnungen werden sieben Tage nach Rechnungsdatum abgebucht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

(6.) Wechsel und Schecks werden nur im Falle besonderer vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen. Eine Stundung der Forderung ist hierin nicht zu sehen.

(7.) Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung durch den Käufer mit/wegen Gegenansprüchen, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch oder der das Zurückbehaltungsrecht begründende Anspruch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

(8.) Ist der Vertragspartner Kaufmann/Unternehmer i. S. des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Rechnungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Etwaige Leistungsbestimmungen des Vertragspartners binden uns nicht. Im Übrigen werden Teilzahlungen des Vertragspartners gem. § 367 Abs. 1 BGB verrechnet.

(9.) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Ebenso steht uns das Recht zu, Schadensersatz zu fordern und vom Vertrag zurückzutreten.

4. Eigentumsvorbehalt/ Sicherungsrecht

(1.) Wir behalten uns das Eigentum an Gegenständen unserer Lieferungen (Vorbehaltsware) bei
Verträgen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2.) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen. Der VP darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

(3.) Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt uns hiermit bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen in voller Höhe ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Vertragspartner auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass uns der Vertragspartner die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

5. Mängelansprüche und Haftung

(1.) Mängel sind schriftlich geltend zu machen. Der Vertragspartner hat die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen.

(2.) Ist der Vertragspartner Kaufmann/Unternehmer i. S. des HGB, hat er offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bedungenen Produktsorte oder -menge sofort bei Abnahme der Ware zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art und die Lieferung einer nicht offensichtlichen anderen als der bedungenen Produktsorte oder -menge, sind unverzüglich nach Sichtbar-/Bekanntwerden zu rügen. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt das Produkt als genehmigt.

(3.) Verbraucher haben Mängel, gleich welcher Art und die Lieferung einer anderen als der bedungenen Produktsorte oder -menge in jedem Fall innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen. Ihnen stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(4.) Wegen eines Mangels, den wir nach den vorstehenden Absätzen zu vertreten haben, hat der Vertragspartner, der Unternehmer/Kaufmann im Sinne des HGB ist, nach unserer Wahl den Anspruch auf Ersatzlieferung, wofür uns eine angemessene Frist einzuräumen ist, oder auf Herabsetzung des Kaufpreises. Sollte unser Ersatzlieferungsversuch innerhalb angemessener Frist nicht zum Erfolg geführt haben, so stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Gewährleistungsrechte offen.

(5.) Wir haften nicht für Schäden aus unsachgemäßer Beförderung oder Lagerung der Produkte durch den Käufer oder durch unsachgemäße Weiterverarbeitung.

6. Schadenersatz

(1.) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziff. 8 beschränkt.

(2.) Wir haften unbeschränkt für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3.) Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden (maximal jedoch das Dreifache des jeweiligen Auftragswertes). Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4.) Soweit unsere Haftung nach dieser Ziff. 8 beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(5.) Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1.) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern oder ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern gilt ausschließlich deutsches Recht insbesondere das BGB unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechts.

(2.) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unserer Verwaltung. Dies gilt nur, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist.

(3.) Bei Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/ oder Geschäftssitz zu verklagen.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, oder sich eine Lücke herausstellen, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Der unwirksame Teil oder die Lücke wird im Wege der Auslegung durch eine zulässige Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung bzw. der Lücke weitestgehend entspricht bzw. am ehesten zu dem gewünschten wirtschaftlichen Ergebnis führt. Sollte dies nicht möglich sein, so treten an die Stelle der unwirksamen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften.

Erstellt 01/2021